Die Einwanderungsbehörde prüft auf Grundlage der Regulations 1.15A und 1.09A „alle Umstände der Beziehung“ in vier Bereichen: finanzielle Aspekte, Haushalt, soziale Aspekte und Art der Bindung. Kein einzelnes Dokument ist rechtlich zwingend vorgeschrieben; fehlt ein...
Nach meiner beruflichen Erfahrung mit Partnervisa-Verfahren ist die häufigste Ursache einer Ablehnung, dass die Nachweise für eine „echte und dauerhafte Beziehung“ nicht ausreichen – also ein Antrag, der die vier in Regulation 1.15A vorgesehenen Faktoren (finanzielle...