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Dürfen wir nach dem Einreichen des Subclass 820 in Vollzeit arbeiten?

Eine der häufigsten Fragen, die mich zum Partnervisum erreichen, lautet: „Sobald ich meinen Antrag eingereicht habe – darf ich dann Vollzeit arbeiten?“ Die genaue Antwort hängt von einem technischen Punkt ab, der vielen Antragstellenden unbekannt ist: Ein Bridging Visa erzeugt kein eigenständiges Arbeitsrecht, sondern übernimmt die Arbeitsbedingungen Ihres vorherigen Visums. In diesem Beitrag erläutert Negin Safaei, australische Migrationsanwältin und bei der MARA registrierte Vertreterin mit der Nummer 1791573, die rechtliche Struktur Schritt für Schritt – auf Grundlage des Verordnungstextes und der offiziellen Seiten des Department of Home Affairs.

Die kurze Antwort

Das Einreichen des Partnervisums 820 innerhalb Australiens verleiht für sich allein noch kein Recht auf Vollzeitarbeit. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einreichung ein gültiges substantive visa besitzen, wird automatisch ein Bridging Visa A (Subclass 010) erteilt, das Sie rechtmäßig im Land hält. Seine Arbeits- und Studienbedingungen entsprechen jedoch genau denen des Visums, das Sie bei der Einreichung hatten: Bei einem Touristenvisum mit condition 8101 bedeutet das ein Arbeitsverbot. Ein unbeschränktes Arbeitsrecht beginnt in der Regel erst mit der Erteilung des Visums 820 selbst. In der Zwischenzeit können Sie ein neues Bridging Visa mit anderen Bedingungen beantragen und dabei einen „compelling need to work“ nachweisen.

Was das Gesetz sagt

Die Systematik ist folgende: Mit einer gültigen Einreichung des Visums 820 innerhalb Australiens und während Sie ein substantive visa besitzen, wird automatisch ein Bridging Visa A erteilt. Dieses temporäre Visum erlaubt es Ihnen, nach Ablauf Ihres aktuellen substantive visa und während der Bearbeitung Ihres Antrags auf ein substantive visa in Australien zu bleiben – seine Hauptfunktion ist also, Sie rechtmäßig im Land zu halten, nicht, Ihnen ein Arbeitsrecht zu verleihen.

Das Arbeitsrecht auf einem Bridging Visa ergibt sich aus Schedule 2 der Migration Regulations 1994. Clause 010.611 bestimmt, dass jede der conditions 8101, 8102, 8103, 8104, 8105, 8107, 8108 und 8111, die auf das substantive visa angewendet wurde, auch auf das Bridging Visa angewendet wird. Das Department of Home Affairs formuliert denselben Grundsatz in einfachen Worten: In den meisten Fällen hat das automatisch erteilte Bridging Visa dieselben Arbeits- und Studienrechte wie das Visum, das die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des neuen Visums innehatte.

Der zweite Punkt ist das Timing. Eine antragstellende Person wechselt erst dann automatisch auf das Bridging Visa, wenn das zum Einreichungszeitpunkt gehaltene Visum abläuft. Bis zu diesem Moment richtet sich Ihr Arbeitsrecht also nach den Bedingungen Ihres aktuellen Visums – nicht nach dem Bridging Visa.

Der dritte Punkt ist der rechtliche Lösungsweg. Das Department of Home Affairs sieht ausdrücklich den Fall vor, dass das aktuelle Bridging Visa A oder B keine Arbeit in Australien erlaubt oder Arbeitsbeschränkungen enthält, die Person aber überzeugt ist, einen „compelling need to work“ zu haben. Der Weg besteht dann im Antrag auf ein neues Bridging Visa mit anderen Bedingungen; Form 1005 (Application for a Bridging visa A, B or C) ist genau für den Fall vorgesehen, dass eine Person ein neues Bridging Visa im Zusammenhang mit einem Antrag auf ein substantive visa anstrebt.

Und schließlich das Visum 820 selbst: Das Partner visa (temporary) (Subclass 820) erlaubt Ehe- und Lebenspartnern von australischen Staatsbürgern, Inhabern einer permanent residence oder berechtigten neuseeländischen Staatsbürgern, während der Bearbeitung des permanenten Visums in Australien zu leben und zu arbeiten (offizielle Seite, Stand August 2026). Das freie Arbeitsrecht ohne Stundenbegrenzung beginnt genau mit dieser Erteilung der 820.

Typische Szenarien: Welches Visum hatten Sie bei der Einreichung?

Visum bei Einreichung der 820 Erteiltes Bridging Visa Arbeitsstatus bis zur Erteilung der 820
Touristen-/Besuchervisum mit condition 8101 Bridging Visa A mit derselben condition Sie haben überhaupt kein Arbeitsrecht; condition 8101 bedeutet ein Arbeitsverbot. Die Frage „Vollzeit“ stellt sich damit nicht
Studentenvisum mit Begrenzung der Arbeitsstunden Bridging Visa A mit derselben Begrenzung Es gilt weiterhin dieselbe Stundenobergrenze wie für Studierende – keine Vollzeitarbeit
Arbeits-/Graduate-Visum mit vollem Arbeitsrecht Bridging Visa A ohne arbeitsbeschränkende condition Das Arbeitsrecht besteht unverändert so fort, wie es auf dem vorherigen Visum bestand
Work and Holiday visa mit Sechsmonatsgrenze bei einem Arbeitgeber (condition 8547) Bridging Visa A mit derselben Begrenzung Um länger als sechs Monate bei demselben Arbeitgeber zu arbeiten, müssen Sie ein neues Bridging Visa A beantragen; bei Nachweis eines compelling need to work kann condition 8547 im neuen Bridging Visa entfallen (offizielle Seite, Stand September 2026)
Kein substantive visa zum Einreichungszeitpunkt Bridging Visa C oder E (nicht A) In der Regel ohne Arbeitsrecht; erforderlich ist ein gesonderter Antrag mit Nachweisen für einen compelling need to work
Visum mit condition 8503 („No Further Stay“) — Diese condition hindert den Visuminhaber daran, viele temporäre und permanente Visa innerhalb Australiens zu beantragen; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein waiver beantragt werden. Die Frage der 8503 muss daher zuerst geklärt werden

Drei praktische Hinweise, die in allen diesen Szenarien gelten:

  • Das Bridging Visa und seine Bedingungen treten erst mit dem Ablauf Ihres aktuellen Visums in Kraft; das Erteilungsschreiben des Bridging Visa bedeutet also nicht, dass Ihr Arbeitsrecht sofort beginnt.
  • Bridging Visa A und C erlauben keine Wiedereinreise nach Australien, wenn Sie ausreisen – Auslandsreisen sind ein eigenes Thema (Bridging Visa B).
  • Prüfen Sie vor Beginn jeder Tätigkeit die tatsächlichen Bedingungen Ihres Visums in VEVO und in Ihrem Erteilungsschreiben; Arbeit außerhalb der Visumbedingungen kann zur Visumannullierung führen und Ihrem Partnerantrag schaden.

Was das für Sie bedeutet

Die gute Nachricht ist: Der rechtliche Mechanismus ist völlig klar und gut steuerbar. Wie Negin Safaei erläutert, bestimmt die Wahl des Zeitpunkts und des Visums, mit dem Sie den 820-Antrag einreichen, praktisch Ihren Arbeitsstatus in den Wartemonaten. Genau deshalb sollte diese Entscheidung vor der Einreichung und mit einem klaren Plan getroffen werden – nicht danach. Wenn Sie mit einem Touristenvisum eingereicht haben und nun ohne Arbeitsrecht dastehen, steht der offizielle Weg offen: ein Antrag auf ein neues Bridging Visa mit anderen Bedingungen, belegt durch Nachweise eines compelling need to work und finanzieller Härte. Dieser Antrag muss gut dokumentiert und in sich stimmig vorgelegt werden.

Für Ihre Lebensplanung ist wichtig zu wissen: Diese Phase ist vorübergehend. Mit der Erteilung des Visums 820 beginnt das unbeschränkte Arbeits- und Studienrecht, und Sie können ohne Bindung an einen Arbeitgeber oder eine Stundengrenze tätig werden. Bis dahin ist es unser Ziel, dass Sie rechtmäßig im Land bleiben und finanziell nicht ohne Absicherung sind. Die genaue Prüfung Ihrer aktuellen Visumbedingungen, die Feststellung, ob eine condition 8503 vorliegt, und die Entscheidung zwischen „abwarten“ oder „neues Bridging Visa beantragen“ – genau dort macht die Beratung durch eine bei der MARA registrierte Vertreterin den entscheidenden Unterschied.

Quellen

Ihr Fall, Ihr Arbeitsfahrplan

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch in dieser Woche und mit dem Visum, das Sie aktuell haben, arbeiten dürfen – und falls nicht, mit welchen Unterlagen genau ein Bridging Visa ohne Arbeitsbeschränkung beantragt werden kann – senden Sie mir einfach Ihre aktuellen Visumbedingungen, Ihr Erteilungsschreiben und das Einreichungsdatum Ihres 820-Antrags zur Prüfung. Negin Safaei, australische Migrationsanwältin und bei der MARA registrierte Vertreterin (Nummer 1791573), gleicht Ihre Situation mit dem Verordnungstext ab und zeigt Ihnen einen klaren Weg, auf dem Sie nicht Gefahr laufen, unrechtmäßig im Land zu sein. Eine sorgfältige Beratung heute nimmt Ihnen Monate finanzieller Sorgen ab.

Frequently asked questions

Darf ich nach Einreichung der 820 auf dem Bridging Visa A Vollzeit arbeiten?

Nur dann, wenn das Visum, mit dem Sie eingereicht haben, ein volles Arbeitsrecht umfasste. Das Bridging Visa A verleiht kein eigenständiges Arbeitsrecht; nach clause 010.611 der Migration Regulations 1994 gelten auf ihm dieselben Arbeitsbedingungen wie auf dem vorherigen substantive visa (8101, 8104, 8105 und dergleichen). Auch das Department of Home Affairs stellt klar, dass das automatisch erteilte Bridging Visa in den meisten Fällen dieselben Arbeits- und Studienrechte hat wie das Visum zum Einreichungszeitpunkt.

Ich habe die 820 mit einem Touristenvisum eingereicht – darf ich arbeiten?

In der Regel nicht. Besuchervisa enthalten meist condition 8101 (Arbeitsverbot), und genau diese condition geht auf das Bridging Visa A über. Der rechtliche Weg besteht dann darin, ein neues Bridging Visa mit anderen Bedingungen zu beantragen und einen compelling need to work nachzuweisen; bis zu dessen Erteilung dürfen Sie nicht arbeiten.

Ab wann tritt das Bridging Visa in Kraft?

Das Department of Home Affairs erläutert, dass der automatische Wechsel auf das Bridging Visa erst dann erfolgt, wenn das zum Einreichungszeitpunkt gehaltene Visum abläuft. Bis zu diesem Moment gelten die Arbeits- und Studienbedingungen Ihres aktuellen Visums – nicht die des Bridging Visa.

Wie kann ich auf dem Bridging Visa ein Arbeitsrecht erhalten?

Durch einen Antrag auf ein neues Bridging Visa mit anderen Bedingungen (Form 1005 bzw. Antrag über ImmiAccount) und die Vorlage von Nachweisen für einen „compelling need to work“ sowie finanzielle Härte. Das Department of Home Affairs sieht diese Möglichkeit ausdrücklich für Inhaber eines Bridging Visa A oder B vor, die kein Arbeitsrecht haben oder Arbeitsbeschränkungen unterliegen.

Was gilt, wenn ich zum Einreichungszeitpunkt kein substantive visa habe?

Dann wird kein Bridging Visa A erteilt, und Sie erhalten in der Regel ein Bridging Visa C oder E, das meist kein Arbeitsrecht beinhaltet. Zudem ist eine Einreichung der 820 innerhalb Australiens nicht möglich, solange Ihr aktuelles Visum eine condition 8503 („No Further Stay“) enthält und dafür kein waiver gewährt wurde.

Ab wann beginnt das volle Arbeitsrecht?

Mit der Erteilung des Visums 820 selbst. Die offizielle Seite des Department of Home Affairs stellt klar, dass dieses Visum seinem Inhaber erlaubt, während der Bearbeitung des permanenten Visums in Australien zu leben und zu arbeiten – ohne Bindung an einen Arbeitgeber und ohne Stundenobergrenze.

This answer reflects the law and policy as verified on September 29, 2026. Immigration rules change frequently — confirm the current position before acting.

Frau Negin Safaee Migrationsanwältin für Australien 1791573

This article is general information only, current at the date shown, and is not legal advice. Do not rely on it for your own situation — immigration law and policy change frequently. Seek advice from a registered migration agent or immigration lawyer about your circumstances.

Kurzantwort in den F&A Vollzeit arbeiten nach Einreichung des 820-Antrags? Die präzise rechtliche Antwort Im Fragen & Antworten zur Migration nach Australien · 2 Min. Lesezeit
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