Form 888 ist die unterstützende Erklärung einer dritten Person als Zeugin oder Zeuge; die aktuelle offizielle Bezeichnung beim Department of Home Affairs lautet „Supporting statement in relation to a Partner or Prospective Marriage visa application“, und seit der Neugestaltung im Jahr 2023 handelt es sich nicht mehr um eine statutory declaration. Unterzeichnet wird das Formular ausschließlich von der Zeugin oder dem Zeugen selbst; eine Beglaubigung durch einen JP ist nicht erforderlich. Die Zeugin oder der Zeuge muss die antragstellende Person und den Partner sowie den zeitlichen Verlauf ihrer Beziehung kennen und mindestens 18 Jahre alt sein.
Negin Safaei, australische Migrationsrechtsanwältin mit der MARA-Registrierungsnummer 1791573, betont, dass ein großer Teil der Missverständnisse rund um Form 888 auf älteren Fassungen dieses Formulars beruht. Die früheren Versionen (etwa die Entwürfe 07/19 und 10/20) waren auf Grundlage des Statutory Declarations Act 1959 gestaltet und enthielten den Warnhinweis auf vier Jahre Haft nach demselben Gesetz. In der aktuellen Fassung ist die Verantwortung der Zeugin oder des Zeugen nach dem Migration Act 1958 gerahmt: Die Angabe falscher oder irreführender Informationen ist eine schwerwiegende Straftat, und das Formular verweist ausdrücklich auf den Tatbestand nach Section 234(1)(b) sowie auf eine Strafe von bis zu 10 Jahren Haft. Die praktische Folge dieser Änderung liegt klar auf der Hand: Form 888 kann nicht verwendet werden, um andere Anforderungen zu erfüllen, die eine statutory declaration nach Bundesrecht verlangen.
Zur Frage, wer dieses Formular ausfüllen darf, gilt das in der aktuellen Fassung genannte Kriterium, wie bereits erwähnt: Kenntnis sowohl der antragstellenden Person als auch des Partners bzw. der Verlobten oder des Verlobten, Kenntnis des Beziehungsverlaufs und ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Voraussetzung, dass die Zeugin oder der Zeuge australische Staatsbürgerschaft oder einen Permanent-Residence-Status besitzen müsse, gehörte zu den alten Fassungen in Form einer statutory declaration und sollte heute nicht mehr als absolute Regel dargestellt werden; mein fachlicher Rat lautet, stets den Abschnitt zu den Voraussetzungen (eligibility statement) in der jeweils aktuellen Fassung des Formulars zu lesen.
Inhaltlich kreist das Formular um drei Punkte: wie und seit wann die Zeugin oder der Zeuge das Paar kennt, wie häufig Kontakt besteht und ob die Beziehung als echt und dauerhaft eingeschätzt wird – und auf welcher konkreten, persönlich beobachteten Grundlage. In der Beurteilung durch das Department of Home Affairs gelten diese Erklärungen als Nachweis des sozialen Umfelds der Beziehung, nicht als Charakterempfehlung; aus diesem Grund haben konkrete Alltagsbeobachtungen – etwa die gemeinsame Betreuung eines Kindes, die tägliche Fürsorge und das Verhalten des Paares im normalen Leben – mehr Gewicht als eine Flut von Fotos.
Zwei praktische Punkte werden häufig übersehen und schwächen das Verfahren: Die Zeugin oder der Zeeuge muss einen Identitätsnachweis beifügen, und das unterzeichnete Formular wird von der antragstellenden Person oder ihrer Rechtsanwältin bzw. ihrem registrierten Vertreter im ImmiAccount hochgeladen – es wird nicht von der Zeugin oder dem Zeugen selbst an die Behörde geschickt. Was die Anzahl betrifft, sollte keine gesetzlich verbindliche Mindestzahl als gesichert angenommen werden; üblich ist die Vorlage von mindestens zwei Formularen 888, und eine größere Zahl kann – bei entsprechender inhaltlicher Qualität – dem Verfahren zugutekommen.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Zeuginnen und Zeugen die Voraussetzungen erfüllen und ihre Erklärungen genau das zeigen, worauf der Case Officer achtet, kann ein kurzes Beratungsgespräch mit Negin Safaei Ihnen Gewissheit geben und den Weg für Ihr Partner-Verfahren ebnen.
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This answer reflects the law and policy as verified on September 29, 2026. Immigration rules change frequently — confirm the current position before acting.
Frau Negin Safaee Migrationsanwältin für Australien 1791573
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