Eine offiziell registrierte Partnerschaft (registered relationship) hebt die 12-Monats-Frist auf – allerdings nur für De-facto-Antragsteller und nur dann, wenn die Registrierung bei der zuständigen Behörde eines vorgeschriebenen Bundesstaates oder Territoriums erfolgt ist. Das Gesetz verlangt niemals zwölf Monate durchgehendes Zusammenwohnen; maßgeblich sind zwölf Monate einer De-facto-Beziehung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Beweislast für die Echtheit der Beziehung bleibt in jedem Fall beim Paar.

Diese Einschätzung beruht auf den Erläuterungen von Negin Safaei, australische Migrationsrechtsberaterin mit der MARA-Registrierungsnummer 1791573. Sie begleitet seit Jahren Partner- und Ehegattenverfahren – von der Zusammenstellung der Nachweise bis zur endgültigen Entscheidung – und zieht gerade deshalb die Grenze zwischen dem tatsächlichen Gesetzestext und weit verbreiteten Annahmen mit großer Sorgfalt.

Was besagt die 12-Monats-Frist genau?

Regulation 2.03A(3) verlangt, dass die De-facto-Beziehung mindestens zwölf Monate bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bestanden hat. Es handelt sich dabei nicht um die Voraussetzung, zwölf Monate „unter einem Dach“ gelebt zu haben, sondern um das Bestehen einer De-facto-Beziehung in diesem Zeitraum. Ebenso wichtig: Dieses Kriterium gilt ausschließlich für De-facto-Antragsteller (also ohne rechtsgültige Eheschließung). Paare, deren Ehe rechtsgültig und anerkannt ist, unterliegen dieser Anforderung von Anfang an nicht. Außerhalb der Ausnahmefälle muss der Minister davon überzeugt sein, dass die Beziehung in diesen zwölf Monaten bestanden hat.

Die Befreiung durch Registrierung ist an Bedingungen gebunden

Nach Regulation 2.03A(5) gilt die 12-Monats-Frist nicht, wenn die De-facto-Beziehung eine „registered relationship“ im Sinne von Section 2E des Acts Interpretation Act 1901 ist – die Registrierung muss also nach dem Recht eines vorgeschriebenen Bundesstaates oder Territoriums erfolgt sein. Nicht in allen australischen Jurisdiktionen existiert ein solches Register, und in manchen Fällen ist eine Registrierung ausgeschlossen – etwa dann, wenn eine der beiden Personen noch rechtsgültig mit jemand anderem verheiratet ist. Bevor Sie sich auf diese Befreiung verlassen, sollten daher die Voraussetzungen des jeweiligen Registers geprüft werden, zum Beispiel beim Beziehungsregister der Behörde Births, Deaths and Marriages in Victoria.

Die Registrierung ersetzt den Echtheitsnachweis nicht

Eine offizielle Registrierung nimmt Ihnen keinen Teil der Beweislast nach Section 5CB des Migration Act 1958 ab: die gegenseitige Verpflichtung zu einem gemeinsamen Leben unter Ausschluss anderer, eine echte und fortdauernde Beziehung, ein gemeinsamer Haushalt bzw. keine dauerhafte Trennung sowie das Fehlen eines gesetzlich untersagten Verwandtschaftsverhältnisses. Beurteilt wird dies anhand der vier Kategorien der Regulation 1.09A(3): finanzielle Aspekte, Art des gemeinsamen Haushalts, soziale Aspekte sowie Art der Verpflichtung der Partner zueinander. Gemeinsame Konten und Rechnungen, die Aufteilung der Lebenshaltungskosten, gegenseitige finanzielle Unterstützung, Fotos und die Anerkennung der Beziehung im sozialen Umfeld sowie gemeinsame Aktivitäten werden alle in diesem Rahmen gewürdigt.

Form 888 – und was nicht im Gesetz steht

Das aktuelle Formular des Department of Home Affairs mit dem Titel „Supporting statement in relation to a Partner or Prospective Marriage visa application“ (Form 888) ist eine unterstützende Erklärung, die ausgefüllt und unterschrieben und über ImmiAccount zum Antrag hochgeladen wird. Das Formular selbst weist darauf hin, dass der Migration Act 1958 Strafen für falsche oder irreführende Angaben vorsieht. Die Anzahl dieser Erklärungen und die Präferenz, dass die Referenzpersonen australische Staatsbürger oder Permanent Residents und über 18 Jahre alt sind, entsprechen der Verwaltungspraxis und den behördlichen Richtlinien – sie sind keine gesetzliche Voraussetzung. „Zwei Zeugen mit PR oder Staatsbürgerschaft“ sollte man deshalb nicht als rechtliche Pflicht verstehen.

In der Praxis ist der zeitliche Zusammenhang zwischen der Registrierung der Beziehung und dem Moment der Antragstellung ein Punkt, den man am besten mit der aktuellen Politik des Department of Home Affairs und den Einzelheiten Ihres eigenen Falls abgleicht – damit Ihre Nachweisstrategie auf Ihrer tatsächlichen Situation aufbaut und nicht auf einer allgemeinen Annahme.

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Registrierung der Beziehung in Ihrer Situation tatsächlich weiterhilft und wie belastbar Ihr Fall auf der Nachweisebene wirklich ist, kann ein persönliches Fachgespräch mit Negin Safaei Klarheit schaffen und Ihnen ein gutes Stück Gelassenheit zurückgeben.

This answer reflects the law and policy as verified on September 29, 2026. Immigration rules change frequently — confirm the current position before acting.

Frau Negin Safaee Migrationsanwältin für Australien 1791573

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